Insolvenzversicherung PRV

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Nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung muss jeder in Österreich tätige Reiseveranstalter eine entsprechende Insolvenzabsicherung nachweisen. Diese stellt sicher, dass Reisebürokunden im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reisebürounternehmens die von ihnen bereits bezahlten Beträge rückerstattet bekommen und ihre Rückreise sichergestellt ist.

Diese Insolvenzabsicherung kann durch eine Bankgarantie oder durch eine Insolvenz-Versicherung erfolgen. Erst nachdem die Zahlungsfähigkeit des Reiseveranstalters durch das Ministerium geprüft ist, kann die Eintragung im Reiseveranstalterverzeichnis beantragt werden erfolgen.

Um eine Insolvenz-Versicherung erstmals zu beantragen und eine Reiseveranstalter-Nummer zu erlangen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen, damit wir Ihnen sofort ein entsprechendes Versicherungsangebot zukommen lassen können:


Für die jährliche Folgemeldung (Stichtag: 30. November!) benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Abwickler bei Bankgarantie

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch als Abwickler zur Verfügung, wenn Sie die Absicherung gemäß PRV mit einer Bankgarantie gelöst haben.
Die entsprechende Abwicklervereinbarung und einen Mustertext Bankgarantie finden Sie hier, bitte übermitteln Sie diese an die Bank.

 

Wir sind Ihnen gerne bei dem gesamten Vorgang zu Erlangung bzw. Verlängerung einer Reiseveranstalternummer behilflich, erstellen für Sie ein Versicherungsangebot und unterstützen Sie bei der Abwicklung:

Herr Michael Holeschofsky, Telefon: +43 1 969 08 40
Email.: office@cover-direct.com