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Insolvenzversicherung nach Maßgabe der Pauschalreiseverordnung PRV

Als Reiseveranstalter in Österreich sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Insolvenzabsicherung gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (PRV) (mehr zum Thema hier) vorzuweisen. Die Verordnung gilt für Veranstalter von Pauschalreisen und Vermittler verbundener Reiseleistungen (= Reiseleistungsausübungsberechtige) mit Standort in Österreich.
Diese schützt Ihre Kunden im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses/Zahlungsunfähigkeit und sorgt dafür, dass bereits bezahlte Beträge an die Reisenden zurückerstattet werden.

Die Abdeckung des Risikos kann entweder durch eine Versicherung, durch eine Bankgarantie oder durch eine Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erfolgen (§ 3 Abs 3 PRV).

Die Bankgarantie bindet liquide Mittel und bedarf oftmals auch einer Besicherung durch die Eigentümer. Die Versicherungslösung kommt hier jedoch ohne Besicherungen oder der Hinterlegung einer Bankgarantie aus und ist meist günstiger als die Bankgebühren für die Erstellung einer Bankgarantie.

Cover-Direct als Ihr verlässlicher Partner zur Abwicklung

Zusätzlich zur Absicherung muss ein Abwickler zur Verfügung stehen. Darunter versteht man eine Einrichtung, die über die erforderliche personelle, technische und infrastrukturelle Ausstattung zur Schadensabwicklung verfügt, an die sich der Reisende von 0-24 Uhr wenden kann.

Als Abwickler steht Cover-Direct sowohl der beauftragenden Bank die die Bankgarantie ausgegeben hat, als auch dem Versicherer, wenn der Reiseveranstalter die Versicherungslösung gewählt hat, zur Verfügung.

Cover-Direct ist Ihr verlässlicher Partner, für die Abdeckung der Erfordernisse der Pauschalreiseverordnung PRV, mit Erfahrung von über 25 Jahren in diesem Segment.

Wir stehen sowohl als Abwickler für die Versicherungslösung wie auch als Abwickler bei einer Bankgarantie-Lösung zur Verfügung.

Wenn es darum geht, Ihre Insolvenzabsicherung nach Maß zu gestalten, sind wir der richtige Partner.

Warum eine Insolvenzversicherung nach Maßgabe der Pauschalreiseverordnung PRV unerlässlich ist

Die Insolvenzversicherung ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern bietet auch Sicherheit für Ihre Kunden. In einer dynamischen Branche wie dem Reisegeschäft kann es schnell zu wirtschaftlichen Herausforderungen kommen. Eine Insolvenzabsicherung stellt sicher, dass Ihre Kunden geschützt sind und stärkt gleichzeitig das Vertrauen in Ihr Reisebüro.

Die Absicherung erfolgt entweder durch eine Bankgarantie oder eine Insolvenzversicherung. Letztere bietet viele Vorteile, da sie flexibler ist und speziell für die Anforderungen von Reiseveranstaltern entwickelt wurde. Ohne eine gültige Insolvenzabsicherung kann ein Reisebüro nicht im Reiseveranstalterverzeichnis GISA eingetragen werden.

Was deckt die Insolvenzversicherung ab?

Die Insolvenzversicherung deckt alle Erfordernisse die die Pauschalreiseverordnung PRV fordert ab.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Insolvenzversicherung nach Maßgabe der Pauschalreiseverordnung PRV

Um eine Insolvenzversicherung für Ihr Reisebüro zu beantragen, muss das Unternehmen über ein positives Eigenkapital verfügen und das Bankrating darf nicht größer als 380 sein.

Fragebogen des Bundesministeriums (BMfAuW):
Dieser Fragebogen ist erforderlich, um eine Reiseveranstalternummer zu erhalten.
Antragsformular für die Insolvenzversicherung:
Je nach Versicherungssumme unterscheiden sich die benötigten Formulare für Versicherungen unter € 150.000,-- und über € 150.000,-.

Wie funktioniert der Antragsprozess?

Der Prozess zur Beantragung einer Insolvenzversicherung PRV ist einfach und transparent. Cover Direct unterstützt Sie in jedem Schritt:

Formulare

Sämtliche Formulare finden Sie hier:

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Insolvenzversicherung nach Maßgabe der Pauschalreiseverordnung PRV

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Insolvenzversicherung PRV.

Die Insolvenzversicherung schützt die Kunden eines Reiseveranstalters vor den finanziellen Folgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird.

Jeder Reiseveranstalter in Österreich, der Reisen verkauft, ist verpflichtet, eine Insolvenzabsicherung gemäß der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung PRV nachzuweisen (Bankgarantie oder Insolvenzversicherung).

Ohne Insolvenzabsicherung kann ein Reiseveranstalter nicht im Reiseveranstalterverzeichnis GISA eingetragen werden. Zudem laufen Reiseveranstalter ohne diese Absicherung Gefahr, im Falle einer Insolvenz keinen Schutz für ihre Kunden zu bieten, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die Bearbeitung eines Antrags auf Insolvenzversicherung erfolgt schnell. Sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht sind und das Angebot durch Prämienzahlung angenommen wurde, tritt die Versicherung umgehend in Kraft.

Zur Beantragung benötigen Sie den ausgefüllten Fragebogen des BMfAuW sowie das entsprechende Antragsformular, das je nach gewünschter Versicherungssumme variiert (siehe Bereich Service & Formulare).

Die Versicherung deckt sämtliche Erfordernisse der Pauschalreiseverordnung ab.

Buchungsbestätigungen haben folgende Hinweise zu enthalten:

  • Fundstelle der Abfrage des GISA im Internet (Hier finden Sie Details)
  • GISA-Zahl des Reiseleistungsausübungsberechtigten
  • Information, wonach mittels GISA-Abfrage nähere Details zum
  • Reiseleistungsausübungsberechtigten in Erfahrung gebracht werden können

Kontaktieren Sie uns und beantragen Sie Ihre Insolvenzversicherung PRV noch heute!

Nutzen Sie die Chance, Ihr Reisebüro optimal abzusichern und dabei den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot und begleiten Sie bei jedem Schritt!

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